Umschreibung alter Patente
Umschreibung:
Küstenpatente die noch aus dem alten Jugoslawien stammen, haben heute keine Gültigkeit mehr, können aber unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen kroatischen Führerschein der Kategorie B umgeschrieben werden!
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Sie haben das Patent "Mornar Motorist" oder "Boat Leaders License" (Voditelje Brodice)
- Sie haben seinerzeit auch die Funkprüfung absolviert
- Das/die Patente stammen aus der ehemaligen Teilrepublik Kroatien (also von einem Hafenamt zwischen Umag und Dubrovnik)
Nicht umgeschrieben werden können Patente aus den anderen alten Teilrepubliken wie Slowenien, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien.
Die Funkberechtigung muß ebenfalls aus der ehemaligen Teilrepublik Kroatien stammen - es kann also nicht z.B. ein jugoslawisches Küstenpatent mit einer österreichischen Funkberechtigung auf den neuen Kategorie B umgeschrieben werden!
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Tipps:
KROATISCHES KÜSTENPATENT
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