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Umschreibung alter Patente

Umschreibung:

Küstenpatente die noch aus dem alten Jugoslawien stammen, haben heute keine Gültigkeit mehr, können aber unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen kroatischen Führerschein der Kategorie B umgeschrieben werden!

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

Nicht umgeschrieben werden können Patente aus den anderen alten Teilrepubliken wie Slowenien, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien.

Die Funkberechtigung muß ebenfalls aus der ehemaligen Teilrepublik Kroatien stammen - es kann also nicht z.B. ein jugoslawisches Küstenpatent mit einer österreichischen Funkberechtigung auf den neuen Kategorie B umgeschrieben werden!

Weitere Infos dazu finden Sie auf unseren Hauptseiten >>> hier <<<!


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